
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Unterrichtsvertrag an der Innovation HP+, Fachschule für Heilpädagogik UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommt ein Vertrag über Ausbildung mit der Fachschule für Sozialwesen im Fachbereich Heilpädagogik, der Innovation HP+, mit der Vertragspartner*in ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande. Sie ist gültig für alle Standorte, Online-, Praxis- und Präsenz Lehre.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Teilnehmer*in sind nur dann verbindlich, wenn die HP+ sie ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt hat. Diese Bedingungen gelten auch, wenn die HP+ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Teilnehmer*in ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.3 Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zur staatlich anerkannten Heilpädagog*in vor. Es kann der Zusatz „Bachelor Professional“ geführt werden. Maßgeblich ist die Ausbildungsverordnung.
1.4 Es sind in der Woche flexibel etwa 8 Stunden begleitete Unterrichtszeit online im Selbststudium einzurechnen, an anderthalb Tagen im Monat findet der Präsenzunterricht in der Salinenstraße 6, 74523 Schwäbisch Hall statt und an etwa 2 Stunden in der Woche Praktika in selbstgewählten Praxisfeldern (Voraussetzung Heilpädagog*in vor Ort). Der Präsenzunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr in der ersten Woche des Monats Freitag und Samstag statt, im zweiten Ausbildungsjahr in der zweiten Woche und im dritten Ausbildungsjahr in der dritten Woche des Monats statt. Im ersten Ausbildungsjahr sind im Dezember fünf frei legbare Tage zur Hospitation vorgesehen, zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist ein zweiwöchiges Praktikum im Bereich des Wahlschwerpunkts zu absolvieren. Es kann im dritten Ausbildungsjahr gewählt werden zwischen Bildung, Beratung und Führung. Der Wahlschwerpunkt wird durch das Praktikum, die Facharbeit und das Kolloquium vertieft.
1.5 Die online Lerninhalte werden nach Geldeingang in monatlichen Trainingspfaden zur Verfügung gestellt. Das Lernen wird durch die jeweiligen Expert*innen fachlich begleitet und betreut. Die Kontaktaufnahme findet über die Community der Lernplattform, die interne App oder über persönlich vereinbarte Kommunikationswege statt. Für organisatorische Belange steht die virtuelle Assistenz (Sekretariat) zu ausgewiesenen Zeiten zur Verfügung.
Die Fachpraxis wird durch Anleiter*innen am Lernort der Kooperationspartner*innen begleitet mit mindestens drei Anleitungsgesprächen im Jahr. Mit einer zuständigen Lernbegleitung der Fachschule können einmal jährlich und nach Bedarf Einzelcoachings vereinbart werden.
2. Anmeldung
2.1 Mit ihrer verbindlichen Anmeldung durch das Hochladen von Dokumenten über die Seite „Bewerbung“ auf der Homepage www.innovation-hpplus.com und/ oder die Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages, erkennt die Teilnehmer*in die AGB ausdrücklich an.
2.2 Eine Teilnahme an der Weiterbildung ist gebunden an die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen des Landes Baden-Württemberg in Deutschland. Voraussetzung ist eine staatlich anerkannte pädagogische Grundausbildung von drei Jahren (Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Jugend- und Heimerzieher*in, gleichwertig) mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung. Eine Zusage wird bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entzogen.
2.3 Die schriftliche Bewerbung erfolgt per elektronischer oder analoger Post. Die Bewerbungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Ausbildungsplätze sind mit Pandemie Bestimmungen auf 20 Plätze pro Jahr limitiert.
2.4 Das Zustandekommen des Vertrages entscheidet die HP+ aufgrund der vorliegenden Bewerbung und der persönlichen Eignung der Teilnehmer*in. Erst aufgrund der schriftlichen Bestätigung nach der Bewerbungsfrist zum 31. Juli eines Jahres wird der geschlossene Vertrag gültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.
2.5 Die Prüfung erfolgt als Externen-Prüfung Inhouse unter Prüfung des Regierungspräsidiums. Über die Kosten hat sich die Teilnehmer*in informiert.
3. Leistungsbeschreibung und Änderung des Angebots
3.1 Der Inhalt, die Dauer und Durchführung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem eigenen Schulprofil, wie auf der Internetpräsenz beschrieben. Die HP+ orientiert sich am Referenzrahmen für die Ausbildung an Fachschulen/ Fachakademien für Heilpädagogik der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik der Bundesrepublik Deutschland und setzt den aktuell gültigen Rahmenplan der Kultusministerkonferenz um.
3.2 Die HP+ behält sich vor, in zumutbarem und Interessen der Teilnehmer*in nicht unangemessenen benachteiligendem Umfang Lehrinhalte ohne Zustimmung der Vertragspartner*in an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Wechsel des Unterrichtsortes, Änderungen im Rahmen des Expert*inneneinsatzes (Dozent*innen), sowie die Absage von Lehrveranstaltungen berechtigen die Teilnehmer*in nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Minderung der Teilnahmegebühren. Die HP+ stellt sicher, dass die Lehrinhalte über den Ausbildungszeitraum erfüllt werden können. Die Teilnehmer*innen erhalten ihre Inhalte in mindestens 1800 Stunden, wovon mindestens 500 Stunden auf angeleitete Fachpraxis entfallen. Die Angabe der Stunden bezieht sich auf Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Die Vermittlung der vereinbarten Lehrinhalte geschieht in 847 Stunden über Webbased Trainings, eBooks, online zur Verfügung gestellte Skripte, Selbststudium und in 453 Stunden Unterricht in Präsenz. Transferaufgaben im Selbststudium münden in die Praxis und werden teilweise zur Lernkontrolle und Kompetenzmessung bewertet.
Die HP+ bemüht sich ökologisch zu handeln. Gedruckte Lehrmittel werden nicht zur Verfügung gestellt, etwaige Druckkosten der Teilnehmer*in sind auf Wunsch selbst zu tragen.
3.3 Die HP+ bereitet die Teilnehmer*innen bestmöglich auf bevorstehende Prüfungen vor und informiert die Teilnehmer*in über Vorgaben der prüfenden Stelle. Die HP+ schließt jegliche Haftung bei Veränderungen der prüfenden Stelle aus. Entsprechend gilt, dass die Teilnehmer*in sich selbst informiert und ggf. ihren Widerspruch bei der prüfenden Stelle geltend macht.
4. Absage von Kursen
4.1 Die HP+ behält sich die Absage von Ausbildungsgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. bei nicht kostendeckender Teilnehmer*innenzahl, kurzfristigem Ausfall von Expert*innen (Krankheit, Unfall,...), höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe vor.
4.2 Die HP+ ist bemüht Veränderungen und Absagen so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen.
4.3 Bei Absage eines Kurses, kann die Teilnehmer*in zu Beginn des nächsten Kurses (z.B. ein Jahr später) ihre Teilnahme aufnehmen. Zugesagte Bewerbungen werden nicht zurückgezogen.
4.4 Muss ein Kurs abgesagt werden, werden ggf. bereits getätigte Teilnahmegebühren zurückerstattet.
4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen oder sonstiger Nachteile, sind ausgeschlossen.
5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug
5.1 Die Teilnehmer*in hat das Entgelt für den Kurs unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Amt für Ausbildungsförderung) spätestens bis zu dem in Rechnung genannten Terminen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Einstellung der Förderung Dritter ist kein Grund zur Zahlungsverweigerung oder Beendigung des Vertrags.
5.2 Der Lehrgang kostet insgesamt 6480 € Brutto.
5.3 Eine Nichteinhaltung des Zahlungsziels wird mit Mahngebühren belegt und kann zur Beendigung des Vertrages durch die HP+ führen.
5.4 Die Teilnahmegebühren können in ganzer Summe, jährlich oder monatlich in Raten beglichen werden (die Teilnehmer*in entscheidet sich für eine Zahlweise über den Zeitraum der dreijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung). Steht eine Zahlung aus, werden keine online Lehrmittel geliefert.
5.5 Es entstehen keine verpflichtenden weiteren Kosten für Lehrmittel. Für Prüfungen können ggf. gesonderte Kosten anfallen, diese sind bei der HP+ zu erfragen.
5.6 Eine Änderung der bei Vertragsschluss angegebenen Rechnungsempfänger*in ist rückwirkend nicht möglich. Gerät die Teilnehmer*in mit mehr als einer Rate der Vergütung in Verzug, kann die HP+ den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der HP+ Schadensersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, sowie die Vergütung der laufenden Kurszeiten zu erhalten, bleibt unberührt.
5.6 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der HP+ ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zu.
6. Kündigung des Kurses
6.1 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6.2 Bei einem Rücktritt nach Bewerbungsschluss vor dem Kursbeginn sind die Kursgebühren für die ersten sechs Monate Teilnahmegebühr fällig. Bereits über diesen Wert hinaus geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
6.3 Kündigungen vor dem Zeitraum des Bewerbungsschlusses vor Kursbeginn sind möglich, ohne dass der Bewerber*in Kosten entstehen. Es gilt das Datum des Eingangs.
6.4 Wird der Kurs abgebrochen - gleich aus welchem Grund - sind die vollen Leistungsgebühren für das kommende Halbjahr zu zahlen. Dies gilt auch im Krankheitsfall, der im Sinne des § 626 Abs.1 BGB keinen wichtigen Grund darstellt. Die Ausbildung kann jederzeit unterbrochen und in einem späteren Kurs (nach gesetzlichen Rahmenbedingungen) weitergeführt werden. Die Fälligkeit der Zahlung kann in Absprache verändert werden, in jedem Fall ist die Gebühr des laufenden Kursjahres fällig.
6.5 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Nachweis muss der HP+ spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt.
6.6 Kündigungsbedingungen nach § 5 FernUSG
Der Unterrichtsvertrag kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.
Nach Ablauf des ersten Halbjahrs nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Das Recht des Veranstalters und der Teilnehmer*in, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
Im Falle der Kündigung hat die Teilnehmer*in nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des
Vertrags entspricht.
7. Förderung von Teilnehmer*innen
7.1 Der 21. Platz der HP+ wird bei Erreichung der entsprechenden Teilnehmer*innenzahl jedes Jahr als Stipendium vergeben (solange dem keine Pandemie Bestimmungen entgegen stehen). Die HP+ entscheidet über die Vergabe aufgrund des vorliegenden Nachweises die vollen Gebühren nicht tragen zu können und der persönlichen Eignung. Die HP+ übernimmt 80 % der Teilnahmegebühren für den gesamten Ausbildungszeitraum von drei Jahren. Wird die Dauer, zum Beispiel durch Nichtbestehen einer Prüfung überschritten, so ist entsprechend für diesen Zeitraum die volle Gebühr fällig.
7.2 Auf Förderungen Dritter nimmt die HP+ weder Einfluss, noch haftet die Fachschule in irgendeiner Weise.
8. Pflichten der Teilnehmenden
8.1 Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht. Die Teilnehmer*in erklärt sich einverstanden, dass während der Online Lehre die teilnehmende Zeit getrackt wird und bei der In Vivo Lehre Teilnehmer*innenlisten geführt werden. Fehltage werden dem Regierungspräsidium übermittelt. Werden die maximal gesetzlich vorgeschriebenen Fehltage überschritten, so muss durch die Teilnehmer*in ein Härtefallantrag an das Regierungspräsidium gestellt werden. Der weitere Umgang wird hier entschieden. Das kann je nach vorliegender Situation eine Verlängerung der Ausbildungszeit, Nachholen von Inhalten, bis hin zur Wiederholung oder Abbruch der gesamten Ausbildung sein. Die Stundenanzahl der vorgeschriebenen Praktika sind durch die Praktikumsstellen zu bestätigen und bedürfen eines Nachweises. Andernfalls kann der Zugang zur Prüfung verwehrt werden.
8.2 Eine Teilnahmebescheinigung und Zulassung zur Prüfung erfolgt nur bei Einhaltung der maximal gesetzlich vorgegebenen Fehltage. Eine Bescheinigung mit dem Vermerk tatsächlich geleisteter Stunden kann durch die Teilnehmer*in bei der HP+ beantragt werden.
8.3 Die Teilnehmer*in verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung, sowohl online, als auch vor Ort.
8.4 Starke Verschmutzungen, die durch die Teilnehmer*in in den Präsenzräumlichkeiten im Haus der Bildung, Salinenstraße 6, 74523 Schwäbisch Hall entstehen und einer Reinigung bedürfen, werden der Teilnehmer*in in Rechnung gestellt.
9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Die Erstattung von nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen ist nicht möglich. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz von durch die Teilnehmer*in versäumten Leistungen.
10. Copyright und Urheberschutz/ Software
10.1 Sämtliche Rechte an den Ausbildungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien bleiben der HP+ vorbehalten.
10.2 Die von der HP+ zur Verfügung gestellte Lernplattform und deren Software kann technischen Störungen unterliegen, hierfür übernimmt die HP+ keinerlei Haftung. Online zur Verfügung gestelltes Material ist für die Dauer der Ausbildung zu nutzen und bleibt Eigentum der HP+.
11.Verwendung des Internetzugangs/W-Lan
11.1 Grundlegend ist während der Präsenzzeiten kein Internetzugang notwendig, eine Nutzung ist, wenn dieses zur Verfügung gestellt werden kann (abhängig von der Räumlichkeit), gestattet. Die HP+ gewährleistet keine ständige Verfügbarkeit.
11.2 Eine mögliche Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Firewall, Virenschutz und Schutz der eigenen Daten, sowie rechtlich konforme Nutzung der abgerufenen Daten liegt in der Verantwortung der Teilnehmer*in.
11.3 Der Teilnehmer*in ist eine missbräuchliche Nutzung oder rechtswidrigen und strafbaren Handlung im Rahmen der Nutzung des W-Lans untersagt. Die HP+ wird bei Verstößen eine Strafanzeige stellen.
11.4 Wird die HP+ von Dritten wegen Handlungen der Teilnehmer*in durch die Nutzung des W-Lans in Anspruch genommen, ist die Teilnehmer*in verpflichtet die Ansprüche vollumfänglich für die HP+ schad- und klaglos zu halten.
12. Ausschluss der Teilnehmer*in aus besonderen Gründen
Die HP+ ist berechtigt eine Teilnehmer*in bei grob fahrlässiger Handlung, Verstößen gegen die vor Ort geltende Hausordnung oder Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, vom Kurs auszuschließen. Es besteht im Falle eines berechtigten Ausschlusses kein Anspruch auf Rückzahlungen entrichteter Teilnahmegebühren.
13. Haftung
13.1 Die Teilnahme am Kurs, die Nutzung des Lernmanagementsystems, der Lernsoftware, sowie die Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.
13.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf Ersatz der unmittelbaren, vertragstypischen Schäden, soweit nicht aus anderen Rechtsgründen zwingend gehaftet wird.
14. Datenerfassung und Datenschutz
14.1 Die HP+ erhebt und verarbeitet Kundendaten unter Beachtung der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes zur Planung und Durchführung von Lehrgängen. Die Datenschutzvereinbaren sind der Internetpräsenz der HP+ zu entnehmen. Mit Kontaktaufnahme und dem Vertragsschluss werden die Daten entsprechend der Vereinbarung verarbeitet. Zur Anmeldung am Kurs und zur Prüfungsdurchführung werden die Daten der Teilnehmer*in an das Regierungspräsidium übermittelt. Nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Die Teilnehmer*in kann jederzeit ihre Daten einsehen, der Nutzung widerrufen (nicht möglich im Vertragsverhältnis) und hat das Recht sich bei der Auskunftsbehörde zu beschweren.
14.2 Die HP+ verpflichtet sich über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmer*in Stillschweigen zu bewahren.
14.3 Die Weitergabe eigener Daten über die online Plattform oder an andere Teilnehmende erfolgt in eigener Verantwortung. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer Teilnehmenden, sowie der HP+ ist die Teilnehmer*in ebenso verpflichtet Stillschweigen zu bewahren.
15. Verbraucherinformationen
15.1 Gemäß der Mängelhaftung hat die Teilnehmer*in einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung, solange dem keine höhere Gewalt u.ä. entgegensteht. Es besteht ein Rücktrittsrecht laut der aufgeführten Kündigungsbestimmungen.
15.2 Digitale Inhalte werden über die eEmpower Lernplattform abgerufen. Hierzu ist ein Endgerät (PC, Laptop) mit Windows (2007 oder höher), ggf. eine Webcam und ein Mikrofon (für Arbeiten in Lerngruppen), sowie eine stabile Internetverbindung notwendig. Teilweise können Lerninhalte mittels App auf dem Smartphone oder Tablet abgerufen werden, es wird jedoch die Nutzung (bessere Übersicht) eines PC empfohlen. Ein technischer Support steht zur Verfügung (Reaktionszeit bis zu 48 Stunden).
15.3 Hochgeladene Dokumente, wie Transferaufgaben werden auf dem schulinternen Server mit Sitz in Schwäbisch Hall gespeichert und nach bestem Wissen und Gewissen geschützt.
15.4 Der Lehrgang bedarf einer Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart und der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Die Zulassung wird von beiden Stellen vorläufig erteilt und bleibt in den ersten drei Jahren unter deren Prüfung. Nach Abschluss der Wartefrist wird eine staatliche Anerkennung beantragt. Die staatliche Anerkennung der Weiterbildung wird der Teilnehmer*in durch die Externen-Prüfung (Inhouse) ermöglicht.
16.Schrifterfordernis und Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen der AGBs werden der Teilnehmer*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmer*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Die Teilnehmer*in muss den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntmachung an die HP+ absenden.
16.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen der Teilnehmer*in und der HP+ sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. § 305b BGB bleibt unberührt.
16.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche des Vertrages sind online und in vivo Veranstaltungsorte.
16.4 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der HP+.
16.5 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
16.6 Maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung der Ausbildungsverordnung.
Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gelten für Vereinbarungen ab dem 18.05.2021
Widerrufsrecht
Die Teilnehmer*in hat das Recht ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Der Widerruf ist zu richten an:
Innovation HP+ UG (haftungsbeschränkt)
Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Heilpädagogik
Geschäftsführung: Alicia Sailer
Postfach 10 02 12
74502 Schwäbisch Hall
01520 87 59 640
Version 2, Stand: 18.05.2021