
Qualität & Rahmenbedingungen
Die Grundlage der Weiterbildung zur Heilpädagog*in bildet die Ausbildungsverordnung des Kultusministeriums und der Referenzrahmen der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in Deutschland.
Die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 in der Fassung vom 22.03.2019 über die Fachschulen für Heilpädagogik in Baden-Württemberg legt eine Stundentafel in drei Bereichen
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Theoretische Grundlagen aus Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Medizin und Recht
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Allgemeine und spezielle Methoden heilpädagogischen Handelns
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Angeleitete Anwendung in der heilpädagogischen Praxis
mit einem Gesamtumfang von 1800 Unterrichtseinheiten fest.
Im Februar 2015 wurde von der Mitgliederversammlung der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in der Bundesrepublik Deutschland der Referenzrahmen für die Orientierung zur Gestaltung des Curriculums verabschiedet (vgl. Fischer, Schriegel 2015) an dem wir uns in unserem Curriculum orientieren. Aktuell wird das Curriculum für Baden-Württemberg überarbeitet.
Die Weiterbildung schließt mit der Berufsbezeichnung Heilpädagogin/ Heilpädagoge ab.
Eine staatliche Anerkennung wird verliehen. Der erste Kurs wird in einer Sammel-Externen-Prüfung geprüft.
Das organisieren wir Inhouse für Sie - und wird für Sie keinen Unterschied machen.
Die Zielrichtung, Prüfung und Gestaltung in Dauer, sowie Inhalten orientiert sich stets an der aktuell geltenden Fassung der Rahmenvereinbarung über Fachschulen des Kultusministeriums.
Weitere Informationen, wie die zu erwerbenden Kompetenzen und die Festlegung des Niveaus, erhalten Sie dazu in unserem Schnupperkurs.